Die Stadt gibt in ihrem Newsletter vom Freitag, den 23. Juni 2023 ausführliche Hinweise über das Vorgehen bei Rattensichtungen. Hier der Beitrag:

Rattenbekämpfung: Gemeinsam gegen unerwünschte „Mitbewohner“
 
Ratten sind häufig anzutreffende, aber ziemlich unbeliebte „Mitbewohner“ in Großstädten. Die ungebetenen Gäste gelten als „Hygieneschädlinge“: Sie verunreinigen Lebensmittel, dringen in Gebäude ein, vernichten Vorräte und verursachen mitunter technische Defekte. Sie können Allergien auslösen und Krankheitserreger auf Mensch und Tier übertragen. Ratten unterscheiden allerdings nicht zwischen öffentlichen und privaten Grundstücken und öffentlicher und privater Kanalisation. Daher appelliert Dr. Julia Figura, Dezernentin für Finanzen, Bürgerdienste und Recht: „Rattenpopulationen lassen sich nur nachhaltig bekämpfen und vorbeugend verhindern, wenn alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer mit der Stadtverwaltung gemeinsam an einem Strang ziehen.“ Oldenburg habe zwar aktuell weder eine Rattenplage noch einen massiven und flächendeckenden Befall, betont die Dezernentin, aber: „Es ist uns wichtig, offensiv und präventiv zu handeln. Das gilt auch für die Rattenbekämpfung.“

Wozu sind Grundstückseigentümer verpflichtet?

Dafür, dass die Rattenbekämpfung auch über die einzelne Grundstücksgrenze hinaus vorgenommen werden kann, bietet die Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen (RattenVO) die Rechtsgrundlage. Die Verordnung verpflichtet Bürgerinnen und Bürger dazu, Ratten oder Zeichen eines Rattenbefalls unverzüglich zu melden:

Bei der Stadt Oldenburg nimmt das Team Allgemeine Gefahrenabwehr im Bürger- und Ordnungsamt Meldungen schriftlich, per Fax (0441 235-3289) oder E-Mail an gefahrenabwehr@stadt-oldenburg.de entgegen.

Im Serviceportal der Stadt Oldenburg ist unter www.oldenburg.de/rattenbekaempfung » ein Formular eingerichtet, mit dem Rattensichtungen online gemeldet werden können.

Ein Rattenbefall kann auch beim ServiceCenter telefonisch unter 0441 235-4444 gemeldet werden.

Auf privatem Grund müssen Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer (also entweder die Eigentümerinnen und Eigentümer, soweit sie das Grundstück selbst bewohnen, oder aber die jeweiligen Mieterinnen und Mieter) unverzüglich auf eigene Kosten die Rattenbekämpfung vornehmen. Die Stadtverwaltung empfiehlt dringend, in solchen Fällen eine Fachfirma zu beauftragen, damit die Bekämpfung erfolgreich verläuft. Eine Liste mit seriösen Anbietern ist unter www.dsvonline.de zu finden.

Was tut die Stadt Oldenburg?

Die Stadt Oldenburg ist nach der Landes-Verordnung erst dann zur Rattenbekämpfung verpflichtet,

  • wenn die Maßnahmen der Bekämpfungspflichtigen erfolglos geblieben sind, obwohl nachweislich alle zur Verfügung stehenden Mittel genutzt wurden,
  • festgestellt wird, dass der Rattenbefall durch andere Gründe verursacht wird oder
  • eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.

Die Stadtverwaltung nimmt ihre Verpflichtung zur Rattenbekämpfung über die gesetzliche Verpflichtung hinaus wahr und hat einen Vertrag zur vorbeugenden Rattenbekämpfung mit einer Schädlingsbekämpfungsfirma abgeschlossen. Diese Fachfirma wird bei jeder Häufung von Rattensichtungen grundsätzlich eingeschaltet und bekämpft Ratten auch in Zusammenarbeit mit dem Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) im Kanalnetz der Stadt Oldenburg.

Was passiert mit Meldungen über Rattensichtungen?

Die Meldungen werden gesammelt, in das Geo-Informationssystem eingepflegt und überwacht. Im Bedarfsfall werden die Anliegerinnen und Anlieger des befallenen Bereichs durch Anschreiben sensibilisiert. Treffen weitere Meldungen ein, erfolgen zwei Begehungen. Zuerst findet eine Sichtungsbegehung statt: Der Bereich der Meldeanhäufung wird dabei durch Mitarbeitende des Bürger- und Ordnungsamtes in Augenschein genommen. Die Anwohnenden werden aufgefordert, Maßnahmen zur Ursachenvermeidung und zur Beseitigung von Mängeln zu ergreifen. Sollten dann immer noch Meldungen eingehen, wird eine Besichtigung mit dem Schädlingsbekämpfer anberaumt.

Erfasst werden die Meldungen seit April 2022, bis März 2023 wurden 1.382 Meldungen über Rattensichtungen registriert. Für die Zeit davor gibt es keine Erhebungen. Allerdings ist die bloße Anzahl der Sichtungsmeldungen noch nicht aussagekräftig. Zum einen gibt es Doppelungen, da zum Beispiel eine Wanderratte zu mehreren Meldungen führen kann, ohne dass wirklich ein Befall besteht. Darüber hinaus handelt es sich auch nicht bei jeder Meldung tatsächlich um eine Ratte. Oftmals werden vor Ort nur Wühlmäuse oder andere Nagetiere festgestellt.

Aufgrund der Sichtungsmeldungen verzeichnete die Fachfirma im oben genannten Zeitraum etwa 800 Einsätze – dazu zählen die erste Ortsbegehung und im Falle der Feststellung eines Befalls die Bekämpfung und die daran anschließende Nachkontrolle. Bei zahlreichen Begehungen aufgrund von Sichtungsmeldungen konnten von Mitarbeitenden der Stadt Oldenburg sowie der Fachfirma keine massiven und flächendeckenden Befälle festgestellt werden. Jedoch gab es viele einzelne Meldungen. Schwerpunkte sind im Bereich des Umfeldes der Gastronomie insbesondere in der Innenstadt zu verzeichnen.

Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall:

Lagerung von Müll: Abfallsammelplätze regelmäßig kontrollieren, Abfallbehälter und Müllboxen hin und wieder reinigen; Müll einzig in den vorgesehenen Behältern entsorgen und nicht überfüllen; Gelbe Säcke bis zur Abholung für Ratten unzugänglich lagern.

Essensreste: Lebensmittel- und Essensreste nicht über die Toilette oder auf dem Komposthaufen entsorgen. Sie gehören in den Abfallbehälter.

Holzschuppen, Gartenlauben oder Zugänge zu Wohngebäuden: Offene Stellen in Erdbodennähe mit engmaschigem Draht abdichten; Kellerfenster und Kellertüren geschlossen halten.

Tierhaltung: Tierfutter nicht für einen längeren Zeitraum unkontrolliert stehen lassen; Gehege regelmäßig reinigen.

Parks und öffentliche Plätze: Keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen füttern; Essensreste ausschließlich in den öffentlich bereitgestellten Mülleimern entsorgen. 

Igitt – eine Ratte…..?

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