Am 22.Oktober 2015 lud die Stadt Vertreter der Grundschule, des Bürgervereins Krusenbusch sowie des Gewerbegebietes Tweelbäke ein. Frau Sachse, Sozialdezernentin und Frau Nießen, Baudezernentin, unterrichteten über den derzeitigen Stand des Vorhabens, eine feste Unterkunft für Flüchtlinge in Krusenbusch an der Gerhard-Stalling-Straße, in Höhe des Kreisels, zu errichten. Es fand keine Diskussion über mögliche Beteiligungen des Stadtviertels, noch über schriftliche Eingaben der Institutionen und Personen statt. Als alternativlos wurde das Vorhaben wie folgt dargestellt: Das Grundstück hat eine Fläche von 5.400 Quadratmeter, von dem 4.000 Quadratmeter für die Errichtung von voraussichtlich drei Wohnhäusern genutzt werden sollen. Der Vorteil des Areals ist, dass es der Stadt gehört, als Mischgebiet im Bebauungsplan ausgewiesen ist, und somit schon Baurecht hat. Das Grundstück wird nach erfolgter Ausschreibung an den Gewinner übertragen und später zurückgemietet. Die Stadt stellt sich drei Gebäude mit jeweils drei Vollgeschossen vor, in denen 65 abgeschlossene Wohnungen integriert werden. Es sollen ein bis vier Zimmerwohnungen für etwa 250 Bewohner sein. Die Ausschreibungsunterlagen sollen noch im November 2015 vorliegen, so dass im Frühjahr 2016 mit dem Bau angefangen werden könnte. Die Fertigstellung ist zum Frühjahr 2017 vorgesehen. Der Investor muss die Gebäude für zehn Jahre an die Stadt vermieten, optional kann es zu einer fünfjährigen Verlängerung kommen. In die Häuser sollen vornehmlich Familien mit Aussichten von längeren, oder dauernden Aufenthalten einziehen. Eine Garantie gibt es hierfür jedoch nicht. Dem Investor soll es ebenso frei gestellt werden, den Flüchtlingen anderweitig gelegene Wohnungen zur Verfügung zu stellen, so dass in die hier vorgesehenen Wohnungen Personen vom freien Wohnungsmarkt einziehen könnten. Die Mietvorstellung der Stadt beträgt in diesem Fall 5,70 bis 6,00 Euro pro Quadratmeter. Die Möglichkeit der Durchmischung des Mieterbestands soll die Integration der Neubürger erleichtern. Nichtsdestotrotz ist die Stadt verpflichtet, ein Betreuungskonzept zu erstellen.

Wohnungen für Flüchtlinge

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